Frettchenhobbyzucht: von den Waldfrettchen, Welpen mit Papiere

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Einreisebestimmungen Frettchen

waldfrettchen

Die neuen Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen und Frettchen

- Ab dem 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit einem Mikrochip oder durch gut lesbare Tätowierung (gültig nur noch bis 2011) gekennzeichnet sein.
Impfungen, Kennzeichnungen des Tieres, Entwurmungen und tierärztliche Gesundheitszeugnisse werden in den neuen EU-Heimtierausweis eingetragen, dieser
muss mitgeführt werden.


Neue Verordnung für EU-Länder:

EU-Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.


Für folgende Länder gilt die neue EU-Verordnung ab dem 01.05.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.


Ab dem 03.07.2004 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten in Kraft.


Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer
Eigentumsübertragung darstellen.

Weiterhin besagt die Verordnung, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis 2011 gilt auch noch eine gut lesbare Tätowierung übergangsweise als Identifizierung.


Bei Einreise muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres -gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen
Tollwut- mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.


Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.


- Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach
Großbritannien/Nordirland, Schweden und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml), nachgewiesen sein.
Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und ein Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung. Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig
-Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittländern Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan in einen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen zum

Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat. Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden,
wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehenen Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassenhat.
Ein Amtstierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.


-Ägypten:
Eine Tollwutimpfung ist erforderlich. Das Gesundheitszeugnis muß vom Amtstierarzt ausgestellt werden und darf nicht älter als 14 Tage sein. Nähere Angaben und Quarantänevorschriften erteilt die Botschaft in Berlin: 030-477547-0-
Algerien: Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage unddarf höchstens 12 Monate alt sein.
Ein Amtstierärtzliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft in Berlin: 030-48098724/26


- Australien/Neuseeland: Strenge Einreisebestimmungen, Informationen unter: 0032-22860582


- Belgien: Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein.


- Bosnien-Herzegowina: Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage alt sein, aber höchtens 6 Monate. Die Tiere müssen gegen Staupe geimpft sein.


- Bulgarien: Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache mitzuführen (längstens 10 Tage alt).
Diese Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung oder Mikrochip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag,Geburtsort ,Eigentümer bzw. Händler mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten.
Diese Bescheinigung bestätigt weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen.

Bei Tieren jünger als drei Monate muss sichergestellt sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten.
Für Hunde werden die eingetragenen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut mit einer inaktivierten Vakzine soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die
Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten wird verlangt.


- Dänemark: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Die Einfuhr von Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Seit dem 01.10.2004 gelten auch in Dänemark neue Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. Hiernach muss für gewisse Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU reisen, ein Europäischer Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt worden ist und aktuelle Informationen über die erfolgten Impfungen des Haustieres enthält. Damit ein Europäischer Heimtierausweis für die Haustiereinfuhr nach Dänemark ausgestellt werden kann, muss das Haustier eine Identifikationstätowierung erhalten oder einen Mikrochip zur Identifizierung eingepflanzt bekommen haben. Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind. Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Lebensmittelbehörde (Fødevarestyrelsen; Email: fvst@fvst.dk, Internet: www.fvst.dk).
Weitere Informationen können Sie im Internet der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter www.verbraucherministerium.de entnehmen.

Einfuhr in die Dänemark aus eigener Erfahrung von 2009!
Frettchenwelpe muss einen Transponder haben
Frettchenwelpe mit 12 Wochen Tollwut impfen lassen. Habe 30 Tage gewartet.
Internationalen Impfbuch
Genaue Daten vom Frettchen, Name, Farbe, Transpondernummer, Impfungen eintragen lassen.
Neuen Besitzer mit genauer Adresse im Impfbuch eintragen !!!!


- Deutschland: (EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt sein.

Es dürfen maximal 3 Tiere eingeführt werden.

Im Ausland erworbene Pitbullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt weden. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem es gehalten werden soll, verboten.


- Estland: (EU-Land 2004 - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch ist erforderlich. Mindestalter bei Einreise:10 Wochen.


- Finnland: (EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) bescheinigt sein.
Informationen und Musterformulare unter www.mmm.fi/el/julk/lemtuoen.html.


-Frankreich/Korsika/Martiniquie/Guadeloupe: (EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris, erforderlich. Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1.Kategorie wie Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die Aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2.Kategorie, wie alle Wach-und Schutzhunde (Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Diese Hunde dürfen
einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen werden kann, dass sie dieser 2.Kategorie angehören.


- Griechenland:
Internationaler Impfaß mit Tollwutbescheinigung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate vor der Einreise zurückliegen und muß mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpaß eingetragen sein.


- Großbritannien: (EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Mitzuführen sind eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Identifikation, Tollwutimpfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.

PET Travel Scheme (PETS):
In den letzten 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier gegen Bandwürmer (mit
Praziquantel)und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

PETS-Helpline: 0044/870/2411710

Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros

Einreiserouten: siehe o.g. homepages


- Irland:(EU-Land) mit weiteren Bedingungen!
Eine Einreise ist nur über England oder Nordirland und unter Einhaltung des PETS möglich. Leine muss mitgeführt werden. Ein Bluttest bezüglich Tollwutantikörpern wird verlangt Informationen unter: Botschaft Irland, Tel: 030/ 220720 www.agriculture.gov.ie (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)


- Island: Kein EU-Land gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr streng, grundsätzlich werden Touristen und Personen, die sich nur sehr kurze Zeit in Island aufhalten, keine Genehmigung erteilt!
www.stjr.is/lan
8 Wochen Quarantäne, weiter Informationen unter: 00354-5623068


- Israel: Ein Amtstierärtzliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Tollwutimpfung muß mind. 30
Tage alt sein, aber max.12 Monate. Die Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten ist verboten.
Es dürfen maximal 2 Tiere einer Art mitgeführt werden. Jedes Tier muß mind. 90 Tage im Besitz des Tierhalters sein. Die Ankuft der Tiere muß 48 Stunden vor Ankunft bei der zuständigen Behörde angekündigt werden.


- Italien: (EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Achtung: Keine Welpen ohne gültige Tollwutimpfung!


- Jugoslawien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen.


- Kanada: Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Tollwutimpfung muß mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Einreise durchgeführt sein. Bei Tieren unter 3 Monaten wird die Tollwutimpfung nicht anerkannt


- Kroatien: kein EU-Land
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU! Ab 18.11.08 in Abschnitt II B
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowiernummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss. Vom Tierarzt ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Eine Bescheinigung über Tollwutimpfung vor mindestens sechs Monaten und höchstens einem Jahr ist vorzulegen.

Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen.

Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshiere, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, großer Japanischer Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.

Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.


- Lettland: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als
gesundheitliches Zeugnis der internationale Impfpass ausreichend.


- Litauen: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Weitere Informationen: www.vet.lt .
Einfuhr nach Litauen aus eigener Erfahrung 2009:
Frettchenwelpe muss einen Transponder haben
Frettchenwelpe mit 12 Wochen Tollwut impfen lassen. mind. 30 Tage warten
Internationalen Impfbuch
Genaue Daten vom Frettchen, Name, Farbe, Transpondernummer, Impfungen eintragen lassen.
Neuen Besitzer mit genauer Adresse im Impfbuch eintragen, bevor man zum Veterinärsamt geht!!!!
max. 7 Tage vor Abholung das Gesundheitszeugnis vom Veterinärsamt holen !!!
Vorher festen Termin beim Veterniärsamt absprechen!


- Luxemburg: Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen. Die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung beträgt 3 Monate für Hunde und Katzen, die vor Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden, und 1 Jahr, wenn die Tiere später als im Alter von 3 Monaten geimpft wurden.


- Marokko: Die Tollwutimpfung muß mind. 30 Tage und höchstens 8 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein. Alle Dokumente sollten in französischer Sprache sein.


- Mexiko:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 7 Tage). Tollwutimpfung mind. 30 Tage höchstens 12 Monate). Beide Dokumente müssen beim mexikanischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen unter: 069-299875-0


- Niederlande: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Einfuhrbstimmungen Voraussetzungen für die Einreise in die Niederlande
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen, mit einem Maximum von fünf Tiere / Besitzer) und gewerblich genutzten Tiere (Hunde, Katzen und Frettchen).
Ein Tier gilt als ein Heimtier, wenn der Eigentümer oder ein Vertreter des Eigentümers begleitet das Tier während der Reise aus dem Herkunftsland und ist daher vertraut mit der Geschichte und Umwelt des Tieres in das Herkunftsland.

Heimtiere im Alter von unter drei Monaten mit Ursprung in einem Land, in Anhang II der Verordnung genannten EG 998/2003 (siehe Liste oben) kann die EU ohne gültige Tollwutimpfung geben, wenn der Eigentümer, Reisen mit dem Tier, kann bestätigen, dass die Tier in das Herkunftsland an der gleichen Stelle wie der Ort ihrer Geburt gelebt und hatte keinen Kontakt mit Tieren, die mit Tollwut infiziert haben könnten.

Heimtiere aus einem anderen Drittland als den in Anhang II der Verordnung EG 998/2003 erwähnt werden, können nicht in die EU ohne eine gültige Tollwutimpfung und eine Titrierung neutralisierender Antikörper-Test durchgeführt, mindestens einen Monat nach der Impfung und mindestens drei Monate vor an die EU reisen. Daher importieren ist nicht vor dem Alter von sieben Monaten möglich.
Wenn das Tier alleine unterwegs ist, gilt es als eine kommerzielle Tier, auch wenn es nicht zum Verkauf bestimmt ist und als Haustier gehalten von seinem Besitzer. Diese Tiere können nicht ohne eine gültige Tollwutimpfung eingeführt werden. Die Tollwutimpfung darf nicht vor dem Alter von drei Monaten verabreicht werden und ist nur gültig, 21 Tage nach der Impfung.
Pit-Bull-Terrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden.


- Norwegen: Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I)und der Impfbescheinigung (Teil II).

Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage
der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.

Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage undspätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen, und die Probe von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen.
Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss dieTollwutimpfung nochmals durchgeführt
werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Leptospirose:Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).
Staupe:Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein.
Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens
30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.
Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Erklärung,dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen
ist ebenfalls verboten. In Norwegen besteht Leinenpflicht.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm


-Österreich: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Weitere Informationen: www.oesterreichische-botschaft.de

Haustiere - Reisen mit Tieren
Aus den EU- und EWR-Staaten kann mit Haustieren im Reiseverkehr seit 3. Juli 2004 mit dem sogen. EU-Heimtierpass ohne grenztierärztliche Kontrolle nach Österreich eingereist werden.
Näheres kann dem nachfolgenden Informationsblatt entnommen werden:
Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr ab 1. Oktober 2004
 
Einreise mit Tieren aus Drittstaaten

Informationen zur Einreise bzw. Einfuhr von Haustieren aus Drittstaaten finden Sie hier:
Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich nach dem 3. Juli 2004

Einfuhr in die Österreich aus eigener Erfahrung von 2009!
Frettchenwelpe muss einen Transponder haben
Frettchenwelpe mit 12 Wochen Tollwut impfen.( nicht nötig, nur auf Wunsch )
Internationalen Impfbuch
Genaue Daten vom Frettchen, Name, Farbe, Transpondernummer, (Impfungen) eintragen lassen.
Neuen Besitzer mit genauer Adresse im Impfbuch eintragen !!!!


- Polen: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, ist erforderlich.


- Portugal: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.


- Rumänien: Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat, aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)ist ebenso erforderlich.


- Russische Föderation: Informationen unter: 0190-870035/36
(kein EU-Land) gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde und Katzen ( Frettchen die 3 Monate alt sind)  benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Einfuhr nach Russland aus eigener Erfahrung 2009:
Einfuhr von Welpen unter 12 Wochen
Es wird keine Tollwutimpfung benötigt
Frettchenwelpe muss einen Transponder haben.
im Internationalen Impfbuch eintragen lassen.
Genaue Daten vom Frettchen, Name, Farbe, Transpondernummer eintragen lassen.
Neuen Besitzer mit genauer Adresse im Impfbuch eintragen, bevor man zum Veterinärsamt geht !!!!
max. 7 Tage vor Abholung das Gesundheitszeugnis vom Veterinärsamt holen !!!
Vorher festen Termin beim Veterniärsamt absprechen!


- Schweden: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
(EU-Land) mit weiteren Bedingungen

1. gechippt
2. Tollwut-Impfung
3. Tollwut-Antikörpern-Test. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die Untersuchung bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Mindesttiter 0,5 IU/mlEntwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit
Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise. Eine Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert, ist notwendig. Es besteht Leinenpflicht. Ein Bluttest bezüglich Tollwut-antikörpern wird verlangt.
Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft Tel. 0046 -36 -15 55 33 www.sjv.se/net/SJV/Home


-Schweiz: Hunde und Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut (urbane Tollwut: Länder, in denen auch Städte als Tollwutbezirk gelten) müssen vorschriftsgemäß gegen Tollwut geimpft sein, was in einem gültigen Impfpaß eingetragen sein muss. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Für Jungtiere unter 3 Monaten, die aus Ländern ohne urbane Tollwut kommen, wird ein gültiges tierärztliches
Gesundheitszeugnis verlangt. Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten.
Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate oder Umzug in die Schweiz)

Bei Einreise aus anderen Ländern als Deutschland: www.bvet.admin.chAusnahme: Ferien, Kurzaufenthalte, Umzugsgut).


- Serbien/Montenegro: Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Das Zeugnis sollte bescheinigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat. Ferner sollte bestätigt sein, dass im Herkunftsland in den letzten 6 Monaten keine Tollwutfälle eingetreten sind. Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, muss eine Bescheinigung beigefügt werden, dass sie gegen Tollwut geimpft wurden und das seit der Impfung mindestens 15 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich! Ein internationaler Impfpass und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sind erforderlich.


-Slowakische Republik:
(EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist in den internationalen Impfpass einzutragen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.


- Slowenien: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Es muss bestätigt sein, dass die Hunde gesund sind und keine Krankheitserscheinungen zeigen. Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Eintritt der Hunde in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt
in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht. Es muß bestätigt sein, dass die Katzen gesund sind und keine Krankheitserscheinungen zeigen. Die oben genannten Angaben sollten bis 10 Tage vor der Reise von einem praktizierenden Tierarzt bestätigt werden. Die Bestätigung kann in Form eines internationalen
Passes für Katzen und Hunde vorgelegt werden. Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpaß besitzt, sollte ein Zertifikat mit allen oben erwähnten Angaben ausgestellt werden.


- Spanien: Tierärztliches Gesundheitszeugnis bei Einreise nicht älter als 14 Tage und Internationaler Impfpaß mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Tollwutschutzimpfung muß mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.


- Syrien: Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sollte vorliegen, bei Ankunft wird das Tier untersucht. Bei Krankheitsverdacht kommt das Tier in Quarantäne.


-Tschechien: (EU-Land –siehe zusätzlich neue Verordnung)
Siehe Slowakische Republik. Zusätzlich besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Plätzen.


- Türkei: Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in den Impfpaß des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpaß eingetragener
Impfungen darf nicht überschritten sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.


- Tunesien: Tollwutimpfung muß mind. 30 Tage und höchstens 6 Monate alt sein.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Jagdhunde dürfen nicht mitgeführt werden.


- Ukraine: Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf höchstens 12 Monate alt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpaß eingetragen sein.


- Ungarn:
(EU-Land - siehe zusätzlich neue Verordnung)
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Kampfhunde (Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog) dürfen nicht eingeführt werden, außer wenn sie kastriert sind.


- USA: Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise
gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach. Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss.
Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise zurück, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind.
Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den VereinigtenStaaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben. ( Quarantäne)

Einfuhr in die USA aus eigener Erfahrung von 2008!
Frettchenwelpe muss einen Transponder haben
Frettchenwelpe mit 12 Wochen Tollwut impfen.
im Internationalen Impfbuch eintragen lassen.
Genaue Daten vom Frettchen, Name, Farbe, Transpondernummer eintragen lassen.
auf jedenfall 30 Tage warten, besser etwas länger
Neuen Besitzer mit genauer Adresse im Impfbuch eintragen, bevor man zum Veterinärsamt geht!!!!
max. 7 Tage vor Abflug in die USA, Gesundheitszeugnis vom Veterinärsamt holen !!!
Vorher festen Termin beim Veterniärsamt absprechen!

Ausfuhr in die USA aus eigener Erfahrung
alles wie oben,
aber es muss eine Titeruntersuchung gemacht werden!

Animal und Plant Health Inspection Service,

U.S. Departement of Agriculture,

National Import/Export Center,

Riverdale,

MD 20737-11231,

Tel.(001) 301 734-7885


- Zypern:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit der Bescheinigung, dass sich das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise in keinem Gebiet aufgehalten hat, in dem es Tollwutfälle gab. Eine Entwurmung gegen Echinococcus/Hydatiose sowie eine Behandlung gegen Ektoparasiten muß durchgeführt werden. Nach Ankunft in Zypern ist eine Heim-Quarantäne erforderlich.
- Hier noch ein paar Links
http://www.tierpro.de/einreisebestimmungen.htm
http://home.arcor.de/sv-og-rems-wieslauftal/heimtierpass.htm
http://www.tierarzt-ziesing.de/content/view/20/32/


Zugelassene Labors für die Tollwut-Titerbestimmung:

Institut für Virologie,

Frankfurter Straße 107, D-35392 Giessen

Tel.:00 49/(0)6 41/9 93 83 50

Fax:0049/(0)6 41/9 93 83 59

e-mail:viro@vetmed.uni-giessen.de oder

heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen

-

Eurovir Hygiene Institut

Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde,

Tel./Fax:00 49/(0)3371/681269

e-mail:Eurovir@biogate.com oder

thraenhart@biogate.com

-
Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern

Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim

Tel.:00 49/(0)89/31560-321

Fax:00 49/(0)89(0)89/31560-459

e-mail:vet24@luas.bayern.de

-
Landesveterinär-und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt

Außenstelle Stendal,

Haferbreiter Weg 132-135, D-39576 Stendal,

Tel.:00 49/(0)39 31/63 10

-
Staatliches Veterinäruntersuchungsamt

Zur Taubeneiche 10-12, D-59821 Arnsberg,

Tel.:00 49/(0)29 31/80 90

Institut für epidemiologische Diagnostik,


  

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